Werden "gewichtige" Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gem. § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB Fachkräften und Geheimnisträgern bekannt, werden zur genaueren Erkennung der Gefährdungssituation, das Erleben und Handeln des jungen Menschen betrachtet, sowie die Familien- und Wohnsituation, das Erziehungsverhalten der Personensorge-/ Erziehungsberechtigten, das soziale Umfeld und die Entwicklungsförderung von traumatischen Ereignissen.
Im Fokus stehen hier neugeborene, kleine, behinderte und chronisch kranke Kinder und Jugendliche, die sich häufig nur nonverbal, nach traumatisierenden Ereignissen in familiären, familienanalogen oder institutionellen Systemen sich mitteilen können, sowie die Mitwirkungsbereitschaft, Fähigkeit und Motivation der Personensorge-/Erziehungsberechtigten entwicklungsfördernde Hilfen anzunehmen.
Sie stellen fest, ob Ihre beobachteten Gefährdungsanzeichen zu einer Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Sie schicken mir pseudoanonymisiert die von Ihnen dokumentierten Ereignisse der/s Minderjährigen zu.
Sie erhalten meine Einschätzung zur Entwicklungsgefährdung für die
Mitteilung im Jugendamt .
Themen für BERUFSGEHEIMNISTRÄGER:INNEN: | ||
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Themen für ELTERNGESPRÄCHE: | ||
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Fachkräfte die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine pseudonymisierte Einschätzung bei Gefährdung gem. § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG i.d.R. durch das Jugendamt.
Gefährdungseinschätzung i.d.R. durch trägerinterne Fachkräfte gem. § 8b SGB VIII und § 4 Abs.2 in der Kinder- und Jugendhilfe.
1
AUFMERKSAM | |
Wahrnehmen + | |
Feststellen: | |
Indikatoren | |
Risikofaktoren | |
Beobachtungen und Deutungen sind während des Verfahrens, datiert und zeitlich erfasst zu dokumentieren.
2
ENTSCHEIDEN | |
Interne + externe | |
Beratung IseF: | |
Akute Gefahr | |
Nominiertes | |
Verhalten | |
Gefährdung |
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wurde nicht |
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isoliert. |
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Akute Gefahr | ||
an Polizei 110 | ||
melden. | ||
Gefährdung ist | ||
abgewendet. | ||
ENDE | ||
3
PLANEN | |
Gespräche mit | |
dem Kind + | |
den Eltern: | |
Außer der | |
Schutz ist nicht | |
gegeben. | |
Gefährdung |
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wurde nicht |
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isoliert. |
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4
BETEILIGEN | |
Elterngespräche | |
inszenieren: | |
Individuelle | |
Schutzplanung | |
Gefährdung |
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wurde nicht |
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isoliert. |
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Gefährdung ist | ||
abgewendet. | ||
ENDE | ||
5
MITTEILEN | |
Informatives an | |
das Jugendamt: | |
Mitteilungs- | |
bogen | |
Gefährdung |
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wurde nicht |
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isoliert. |
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6
ERARBEITEN | |
Jugendamt + | |
Eltern: | |
Hilfe- und | |
Schutzplan | |
Gefährdung ist | ||
abgewendet. | ||
ENDE | ||
Keine Einsicht bei KWG | ||
FAMILIENGERICHT | ||
Liebe kann man lernen. Und niemand lernt besser als Kinder. Wenn Kinder ohne Liebe aufwachsen, darf man sich nicht wundern, wenn sie selber lieblos werden.
Astrid Anna Emilia Lindgren 1907-2002 . schwedische Kinder- und Jugendbuchautorin
Wendt Training für Gewaltprävention & Krisenintervention