Risikoeinschätzung

gem. § 8a, 8b Abs.1 SGB VIII . § 4 KKG Abs. 1

Werden "gewichtige" Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gem. § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB Fachkräften und Geheimnisträgern bekannt, werden zur genaueren Erkennung der Gefährdungssituation, das Erleben und Handeln des jungen Menschen betrachtet, sowie die Familien- und Wohnsituation, das Erziehungsverhalten der Personensorge-/ Erziehungsberechtigten, das soziale Umfeld und die Entwicklungsförderung von traumatischen Ereignissen.

 

Im Fokus stehen hier neugeborene, kleine, behinderte und chronisch kranke Kinder und Jugendliche, die sich häufig nur nonverbal, nach traumatisierenden Ereignissen in familiären, familienanalogen oder institutionellen Systemen sich mitteilen können, sowie die Mitwirkungsbereitschaft, Fähigkeit und Motivation der Personensorge-/Erziehungsberechtigten entwicklungsfördernde Hilfen anzunehmen.

Ampelbogen

Sie stellen fest, ob Ihre beobachteten Gefährdungsanzeichen zu einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. 

Genogramm

Sie schicken mir pseudoanonymisiert die von Ihnen dokumentierten Ereignisse der/s Minderjährigen zu.  

Stellungnahme

Sie erhalten meine Einschätzung zur Entwicklungsgefährdung für die

Mitteilung im Jugendamt .


Rollenklärung + Reflektion im Handlungsmanagement


     
   Themen für BERUFSGEHEIMNISTRÄGER:INNEN:  
 
  • Gefährdungsanzeichen beim Kind/Jugendlichen mit seiner Familie und Risiko- und Schutzfaktoren identifizieren
  • Handlungsoptionen und Handlungssicherheit in Kooperation mit dem Jugendamt
  • Vorbereitung und Sicherstellung von anstehenden Gesprächen im Kinderschutzverfahren
 
     
     
  Themen für ELTERNGESPRÄCHE:  
 
  • Einzelgespräche Eltern + Kind
  • Gespräch mit Erziehungsberechtigten: Offene Fragen und die Entwicklungsgefährdung erläutern und individuellen Schutzplan erstellen
  • Wertschätzende Hinweise auf Inanspruchnahme von Hilfsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe 
 
     
     

Handlungsablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung


Fachkräfte die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine pseudonymisierte Einschätzung bei Gefährdung gem. § 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG i.d.R. durch das Jugendamt.

Gefährdungseinschätzung i.d.R. durch trägerinterne Fachkräfte gem. § 8b SGB VIII und § 4 Abs.2 in der Kinder- und Jugendhilfe.

1

   
  AUFMERKSAM
  Wahrnehmen +
  Feststellen:
  Indikatoren
  Risikofaktoren
   

Beobachtungen und Deutungen  sind während des Verfahrens, datiert und zeitlich erfasst zu dokumentieren.


2

   
  ENTSCHEIDEN
  Interne + externe
  Beratung IseF:
  Akute Gefahr
  Nominiertes
  Verhalten
   
     
 

Gefährdung

 
 

wurde nicht

 
 

isoliert.

 
     
     
  Akute Gefahr  
  an Polizei 110  
  melden.  
     
     
  Gefährdung ist   
  abgewendet.  
  ENDE  
     

3

   
  PLANEN
  Gespräche mit
  dem Kind + 
  den Eltern:
  Außer der 
  Schutz ist nicht
  gegeben.
   
     
 

Gefährdung

 
 

wurde nicht

 
 

isoliert.

 
     

4

   
  BETEILIGEN
  Elterngespräche
  inszenieren:
  Individuelle
  Schutzplanung
   
     
 

Gefährdung

 
 

wurde nicht

 
 

isoliert.

 
     
     
  Gefährdung ist   
  abgewendet.  
  ENDE  
     

5

   
  MITTEILEN
  Informatives an
  das Jugendamt:
  Mitteilungs-
  bogen
   
     
 

Gefährdung

 
 

wurde nicht

 
 

isoliert.

 
     

6

   
  ERARBEITEN
  Jugendamt +
  Eltern:
  Hilfe- und
  Schutzplan
   
     
  Gefährdung ist   
  abgewendet.  
  ENDE  
     
     
  Keine Einsicht bei KWG   
  FAMILIENGERICHT  
     

 

Liebe kann man lernen. Und niemand lernt besser als Kinder. Wenn Kinder ohne Liebe aufwachsen, darf man sich nicht wundern, wenn sie selber lieblos werden. 

Astrid Anna Emilia Lindgren 1907-2002 . schwedische Kinder- und Jugendbuchautorin