Schutzkonzepte in den Sozialdisziplinen

Wann, wie und wo können Kinder und Jugendliche in der Familie, im Kita- und Schulalltag, in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe und in Vereinen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen geschieht nicht zufällig, jede Tat ist geplant. Lehrkräfte unterrichten täglich in ihrer Klasse minimal 2 Schüler:innen die sexualisierte Gewalt über Communitys, in ihrem Umfeld oder im Schulalltag erleben oder erfahren haben.

Eine ressourcenorientierte Aufgabe für die Prävention, zwischen positiver Führung und tendenziell mit empathischen 

Ohnmachtsnuancen von fachlich-sachlich zu reflektierenden Gefährdungsszenen, für Führungs- und Fachkräfte. Studien zu Folge hat jeder 7. bis 8. sexualisierte Gewalt erfahren oder erlebt.

Studien zu Folge hat jeder 7. bis 8. sexualisierte Gewalt erfahren oder erlebt.

Gesamtgesellschaftlich betrachtet ist die Gewaltprävention kein Set von Maßnahmen und Projekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sondern eine  strategische Demokratisierung und Zivilisierung. 

Günther Gugel 1949 . Pädagoge mit dem Schwerpunkt Gewaltprävention und Konfliktberatung . 2009

Theorie Impulse


     
   Step 1: Initiieren + einbeziehen  
     
  Unterstützung des Trägers  
  Gesamtbeschluss des Teams  
  Gesamtelternvertretung  
  Finanzierungsrahmen  
     
     
  Step 2: Analysieren  
     
  Kinderschutzordner sichten  
  Tagesablaufstruktur überprüfen  
  Regeln auf Tauglichkeit prüfen  
  Arbeitsansätze erfassen  
     
     
  Step 3: Ziele definieren  
     
  Kinderrechte  
  Literaturrecherche  
  Fortbildung + Fachberatung  
  Fragebögen für Eltern + Schüler  
     

     
   Step 4: Koordinieren  
     
  Beschlüsse verwirklichen  
  Qualifizierungsmaßnahmen  
  Öffentlichkeitsarbeit  
  Workshops Verantwortlicher  
     
     
   Step 5: Eltern informieren  
     
  Gesamtelternvertretung  
  Veränderungen bekanntmachen  
  Schutzkonzept vorstellen  
  Schutzkonzept veröffentlichen  
     
     
   Step 6: Evaluieren  
     
  Schutzkonzept auswerten  
  Schutzkonzept verändern  
  Schutzkonzept überarbeiten  
  Schutzkonzept aktualisieren  
     

Was wird in Kinder- und Jugendschutzkonzepte integriert?


   
    1. Einleitung   
   
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Achtsame präventive Schule
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Gefährdung innerhalb von Institutionen
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Kooperation zwischen Schule und Jugendamt
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Sicherer Ort für Kinder und Jugendhilfe
handlungsempfehlung_zur_etablierung_von_
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   1.1. Personengruppen  
             
  § 1   Abs. 3.3 SGB VIII

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen

  § 8 a   SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  § 35 a   SBG VIII

Eingliederungshilfe mit oder drohender seelischer Behinderung

von Kindern und Jugendlichen

  § 36     SGB VIII Mitplanung bei Hilfeplanung
  § 41     SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
  § 42     SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  § 45   Abs. 3.1 SGB VIII Betriebserlaubnis als Träger erlangen
  § 47   Abs. 2 SGB VIII

Träger informiert umgehend die Aufsichtsbehörde,

wenn das Wohl eines/mehrerer Kindes beeinträchtigt ist

  § 65     SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der erzieherischen und persönlichen Hilfe
  § 79 a   SGB VIII Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern
             

   1.2. Leitbild  
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www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
290716_Formulierungsvorschlaege_Leitbild
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www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Was_ist_sexueller_Missbrauch.pdf
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Welche ethischen Werte werden strukturell umgesetzt?

  • Antirassismus-Konvention
  • Bestimmungen zu den allgemeinen Menschenrechten
  • UN-Kinderrechtskonventionen: Recht auf Schutz von allen Formen der Gewalt, Unfall- und Gesundheitsschutz, schädliche Wirkungen von Medien, sowie vor Diskriminierung, sowie die Förder- und Bildungsrechte

   
   2. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung  
   
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Gefaehrdungen_Kinder_mit_Behinderung.pdf
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www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
290716_Formulierungsvorschlaege_Verhalte
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  2.1. Erarbeitungsprozess  
  1. Welche spezialisierten Institutionen wirken mit?
  2. Wie wirken Schüler:innen mit ihrer Themenauswahl u.a. Sich-sicher-fühlen und Beschwerdewege www.trau-dich.de mit?
  3. Sichtbarkeit im Schulgebäude und in Fach- und Klassenräumen
  4. Verantwortlichkeit im schulischen Kontext
  2.2. Leitlinien  

Welche ethischen und fachlichen Verhaltensweisen sind von Mitarbeitenden erwünscht und welche werden abgelehnt?

  • Regelungen die von Mitarbeitenden für sexuelle Gewalt ausgenutzt werden könnten
  • Gemeinsam im Team erstellt, erschwert die Anbahnung zu sexuellem Missbrauch und schützt Mitarbeitende vor falschem Verdacht
  • Reflexionsprozess: Verhaltensampel gemeinsam erstellen
  2.3. Selbstverpflichtungserklärung  

Welche Folgen hat das, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird?

  • Selbstverpflichtung mit zielorientierten Richtlinien
       
 

Sexueller

 Missbrauch in familiären . familienanalogen . institutionellen Systemen

 
       
  § 174 bis 184 StGB

sexuelle Selbstbestimmung

 
  § 323c StGB

Unterlassene Hilfeleistung 

 
   

Augen-/Ohrenzeuge bei sexualisierter Gewalt in der digitalen oder realen Welt !!!

 
   

> Bei Verdacht von sexuell misshandelnden Mitarbeitenden, auch digital, ist 

umgehend die Leitung und die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.

 
   

> Bei dem Verdacht von sexuell misshandelnden Erziehungsberechtigten, die 

massiven Druck auf das Kind ausüben könnten oder es zu einer es zu einer

eskalierenden Gefährdung kommen könnte, ist die Leitung, sowie eine 

Fachberatungsstelle zu kontaktieren.

 
       

 Gibt es eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch?

 

Nein, mit Ausnahme der Strafverfolgungsbehörden. 

Jede/r ist verpflichtet  - Ärzt:innen, Erzieherinnen, Erziehungsberechtigte, Lehrer:innen, Sozialpädagog:innen, Therapeut:innen, müssen bei Unglücksfällen, auch bei Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung, wenn diese mit erheblicher Gefahr für die Betroffenen verbunden ist, die erforderliche, mögliche und zumutbare Hilfe zu leisten gemäß § 323c StGB. Diese Schutzpflicht umfasst keine Verpflichtung zur Strafanzeige gegen Täter:innen. 

 

 Leitlinien zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden 

       
  Vernachlässigung + körperliche Gewalt in familiären, familienanalogen, sowie institutionellen Systemen  
       
  § 223 StGB 

Körperliche Gewalt

 
   

> Ohrfeigen . Kneifen . Kopfnüsse . u.v.m., sind strafrelevant !!!

 
  § 225 StGB

Misshandlung von Schutzbefohlenen

 
   

> Nahrungsmittelentzug . gewaltsame Nahrungsaufnahme ist strafrelevant !!!

 
  § 323c StGB

Unterlassene Hilfeleistung 

 
   

 
   

 
       

   
   3. Fortbildung  
   

Haben alle Behörden, Träger, Unternehmen und Vereine aus Bildung . Business . Sport, ihren Wissensstand zu sexualisierter Gewalt auf den neuesten Stand aktualisiert?

  • Entwickeln von Relevanzsensibilität
  • Handeln bei Verdacht und Vermutung 


   
   4. Personalverantwortung  
   

Wie verläuft ein kinderschutzsensibles Vorstellungsgespräch?

  • Arbeitszeugnisse sollten mit einem kinderschutzspezifischen Blick gelesen werden
  • Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
  • Haben Sie derzeit ein laufendes Ermittlungsverfahren? Sind Sie gerichtlich verurteilt worden?

Was sind präventive Teamsitzungen?

  • Raum für Austausch, Fragen und Anregungen
  • Gesetzte Standards mit einem kritischen-konstruktiven Blick bei Nähe und Distanz und bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex

    4.2. Teamsitzungen . Kollegiale Beratung . Supervision   
  Verhaltenskodex für Mitarbeitende  
 
  • Fehlerkultur > Fehler passieren im Alltag, das ist normal und erst einmal nichts Schlimmes. Entscheidend ist, das Fehler benannt und offen angesprochen werden können, ohne persönliche Schuldzuweisungen und ohne die Gefahr bloßgestellt zu werden oder auch noch Sanktionen befürchten zu müssen.
  • Teamkultur > Wir achten auf einen respektvollen und achtsamen Umgang auch bei kritischen Feedbacks. Haben wir den Eindruck, das Handlungen außerhalb des Verhaltenskodexes liegen, thematisieren wir das in der kollegialen Beratung beziehungsweise in der Supervision.
  • Nichteinhaltung des Verhaltenskodex > Erkennen wir keine Veränderung bei den Handlungen nach der kollegialen Beratung beziehungsweise Supervision, wenden wir uns an die Leitung oder die Fachaufsicht.
 
   
   5. Partizipation von Kindern und Jugendlichen  
   

Welche Mitbestimmungsgremien gibt es?

  • Beschwerdemanagement
  • Schüler:innenvertretungen
  • Zugang zu Kinderrechten
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BMFSFJ
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   6. Prävention  
   

Welche Präventionsangebote gibt es für Fachkräfte?

Welche Präventionsangebote gibt es für Kinder und Jugendliche?

Welche Präventionsangebote gibt es für Eltern und Erziehungsberechtigte?

   Verhaltenskodex zur Weiterentwicklung  
 
  • Trennung von Besuch und Reining der Toiletten, schulfremde Kinder und Jugendliche werden bei Veranstaltungen begleitet.
  • Transparente Sichtbarkeit der Vertrauenslehrkräfte und Schulsozialarbeiter, Informations- und Hilfsangebote, Ablaufstruktur für Beschwerden 
  • Projektwoche mit Schuljahresbeginn ab der 7. Klasse einer Regelschule und vertiefend in der Ober- und Abschlussstufe
  • Neue Mitarbeitende werden von dem Schutzkonzept aufklärend informiert und unterschreiben die Selbstverpflichtungserklärung
  • Jährliche Workshops für Kinder und Jugendliche über Inhalte des Schutzkonzeptes
  • Implementierung des Themas sexuelle Gewalt im schulinternen Curriculum, auch eine Möglichkeit für alle Lehrkräfte
  • Aufsicht führen im Schulgebäude, u.a. im Schülercafe', Mehrzweckräumen
 
    6.1. Präventionsangebote für Fachkräfte  
     
  1. Primäre Prävention   
     
  Zu sozialen Umgängen befähigen  
  und stärken um Konflikte   
  Übergriffe zu vermeiden.  
     
     
     
  Ebenen der Gewaltprävention  
     
  2. Sekundäre Prävention  
     
  Anti-Aggressions-Therapie  
  Anti-Gewalt-Training  
  Sozialkompetenz-Training  
  Verhaltenstherapie  
     
     
   3. Tertiäre Prävention  
     
  Resozialisierung  
  Täter-Opfer-Ausgleich  
  Soziale Trainingskurse  
  Ambulante Angebote  
     


    6.2. Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche  
   Verhaltenskodex zu Präventionsmaßnahmen in außer- und innerstrukturellen Systemen   
 
  • Gefahrenreduziertes Wohlbefinden > Sicherheitskonzepte: Aufsicht beim Bringen/Abholen, Brandschutz/Elektrogeräte, Gefahrenstoffe/Gifte, Krankheiten/Unfälle, Notfälle/Erste-Hilfe, usw.
  • Kognitives Wohlbefinden > Nein sagen ist, verbal und nonverbal erlaubt, die Akzeptanz und die Selbstliebe zum eigenen Körper ist wertschätzend zu respektieren. Jeder/s Kind und Jugendlicher entscheidet selbst, wann er/sie/es eine aktive oder ruhige Zeit benötigt. Häufig teilen reizüberflutete, überforderte und übermüdete Kinder und Jugendliche schon früh ihr individuelles Schlafbedürfnis mit und erhalten beim Erlernen eines Schlaf-Wach-Rhythmus Unterstützung. Jedes/jeder Kind und Jugendliche seinen eigenen und sicheren Ruheort, keine/r wird zum Schlafen gezwungen, es kann gemeinsam mit Mitarbeitenden und anderen Kindern und Jugendlichen Angebote in anderen Räumlichkeiten der Institutionen oder im Freien wählen.
  • Kommunikatives Wohlbefinden > Erwachsene und Kinder/Jugendliche begegnen sich respektvoll und wertschätzend, kommunizieren in einer gewaltfreien Sprache. Rassistische und sexistische Bemerkungen und Schimpf- und Schmähwörter sind verboten. Nicht tolerierte Wörter mit deren Bedeutung werden entwicklungssensibel erklärt. Die konzeptionelle Kommunikationskultur orientiert sich an der gewaltfreien Kommunikation nach M.B. Rosenberg, MACHT MIT anstatt MACHT ÜBER, Authentizität anstatt zuschreibende DU-Botschaften und das Konfliktmanagement anhand der 4 Schritte der GFK.
  • Körperliches Wohlbefinden > schmutzige oder nasse Kleidung/Windeln werden gewechselt und die Haut wird gepflegt. Jede/r/s trägt witterungsangemessene Kleidung, das individuelle Hitze- und Kälteempfindungen eines jeden sind zu respektieren. Bei einer klimatischen Hitzewelle ist, die Mittagshitze meidend, eine ausreichende Beschattung und Flüssigkeitsaufnahme und eine Möglichkeit für Wasserspiele zu gewährleisten. 
  • Köstliches Wohlbefinden > Jede/r hat ausreichend Zeit zum Essen und erhält Hilfe bei Bedarf in der Nahrungsaufnahme. Es gibt keinen Essenszwang, jede/r entscheidet selbst, ob, was und wie er/sie von den angebotenen Speisen, auch anderer Kulturen essen möchte und wann er/sie satt ist.
  • Seelisches Wohlbefinden > Während der Eingewöhnungsphasen begleiten Erziehungsberechtigte ihre Kinder/Jugendlichen. Das individuelle Bedürfnis und die Persönlichkeit eines jeden Kindes/Jugendlichen wird in seiner physischen, psychischen und sozialen Entwicklung respektiert, sowie beim NEIN-sagen unterstützt und gestärkt. Jede/r/s entscheidet, in seinem Tempo - ob oder wann er/sie/es mit anderen aus der Gemeinschaft oder sich alleine beschäftigt. 
 
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praevention_grundlagen_se_laut.pdf
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www.selbstlaut.org
wer_darf_was_fragebogen.pdf
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    6.2.1. Vermittlung von Kinderrechten  
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Quelle: kein-raum-fuer-missbrauch.de
Rechte_Kinder_ausmalen.pdf
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    6.2.2. Medienpädagogisches Konzept  
Quelle: Klicksafe.de
Quelle: Klicksafe.de

    6.2.3. Sexualpädagogisches Konzept  

    6.3. Präventionsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte  
 
  • Aufgaben > jede/r trägt etwas zum Gelingen bei, indem er/sie eine Aufgabe übernimmt, von der alle profitieren.
  • Benehmen > Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, Tischmanieren oder der Umgangston wollen geregelt sein. 
  • Ehrlichkeit > alle Beteiligten sagen sich auch in unangenehmen Dingen die Wahrheit, ohne dafür Konsequenzen zu erhalten, denn Fehler macht jeder von uns.
  • Gewalt > Auseinandersetzungen und Streitigkeiten werden ohne gefährliche Gegenstände und körperliche Kraft ausgetragen. Es achten die Stärkeren auf die Schwächeren.
  • Highlights > je mehr erfolgreiche Ereignisse des gemeinsamen Zusammenlebens erlebt werden, umso mehr finden gemeinsame erlebnisorientierte Unternehmungen oder Besuche von Veranstaltungen statt.
  • Konflikte > und Auseinandersetzungen sind ein fester Bestandteil jeden Zusammenlebens. Ein Konflikt muss ausgetragen und eine Lösung gefunden werden.
  • Lernen > mit den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten sich zu konzentrieren.
  • Medien > das Benutzen von Computern, Fernseher, Smartphones, Spielkonsolen oder Tablets muss eindeutig festgelegt werden. 
  • Planung > je mehr Personen zusammenleben, ist es wichtig, bestimmte Tagesabläufe zu strukturieren und die pünktliche Einhaltung von Terminen.
  • Taschengeld > sollte sich mindestens 1x jährlich erhöhen. Das Kind entscheidet für sich, was es davon Kaufen und/oder sparen möchte.
  • Wir-Gefühl > wir halten zusammen, auch wenn wir streiten und unterschiedlicher Meinung sind und reden nicht absichtlich schlecht bei Anderen über diese Person. 
  • Zeit - mindestens einmal täglich gemeinsam zusammensitzen, um sich über erlebte Ereignisse auszutauschen, worüber sich meist alle bei einer gemeinsamen Mahlzeit freuen.
 
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kein-raum-fuer-missbrauch.de
Was_Muetter_Vaeter.pdf
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kein-raum-fuer-missbrauch.de
Gespraechtipps_Eltern.pdf
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   7. Beschwerdeverfahren  
   

Wer ist für inner- und außerstrukturelle allgemeiner Beschwerden zuständig?

  • Schulsozialarbeiter + Vertrauenslehrkraft
  • Digitaler Kummerkasten

Wer ist für das Thema sexuelle Gewalt zuständig?

  • intern: Vertrauenslehrkraft + Schulsozialarbeiter
  • extern: Kinderschutzfachkraft oder spezialisierte Beratungsstellen
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Quelle: kein-raum-fuer-missbrauch.de
Gespraechtipps_Fachkraefte.pdf
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   Verhaltenskodex bei Beschwerden  
 
  • Steht für die Institutsgemeinschaft und für alle Mitarbeitenden, Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
  • Eine Beschwerde kann für andere von oder anstelle von anderen erfolgen.
  • Das aufklärende Verfahren findet in dem Tempo statt, wie es Betroffene sich vorstellen.
  • Die übergeordnete Verantwortung trägt die Institutsleitung beziehungsweise der Träger.
 

Werden Sie los, was Sie nicht loslässt:

  • Waren Sie in Ihrer Kindheit oder Jugend sexueller Gewalt an Ihrer Schule ausgesetzt?
  • Oder können Sie als Zeitzeug:in darüber berichten?
  • Wie können Sie über die sexuelle Gewalt berichten? mehr erfahren
   
   8. Notfallplan  
   
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Empfehlungen_Fachkraefte.pdf
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   8.1. Interventionsplan bei Kindeswohlgefährdung   
  • Welche notwendigen Schritte und Zuständigkeiten gibt es zur Verdachtsabklärung bei sexualisierter inner- und außerstruktureller Gewalt?

Informationswand im Kollegiumsraum, nicht sichtbar für Kinder und Jugendliche:

   8.2. Rehabilitationskonzept  
  • Wie gestaltet sich ein Rehabilitationsverfahren, wenn sich herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war?
   8.3. Evaluation  
  • Wie analysiert und formuliert der Notfallplan die Verpflichtung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt?
   
   9. Kooperation mit Fachleuten  
   

Was verhindert Netzwerken mit spezialisierten Fachkräften?

  • Fehlentscheidungen zu treffen oder getroffen zu haben
  • Ruf der Institution - über das Kindeswohl - stellen
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Quelle: kein-raum-fuer-missbrauch.de
Infoblaetter_Gesamtdokument.pdf
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