Wann, wie und wo können Kinder und Jugendliche in der Familie, im Kita- und Schulalltag, in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe und in Vereinen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen geschieht nicht zufällig, jede Tat ist geplant. Lehrkräfte unterrichten täglich in ihrer Klasse minimal 2 Schüler:innen die sexualisierte Gewalt über Communitys, in ihrem Umfeld oder im Schulalltag erleben oder erfahren haben.
Eine ressourcenorientierte Aufgabe für die Prävention, zwischen positiver Führung und tendenziell mit empathischen
Ohnmachtsnuancen von fachlich-sachlich zu reflektierenden Gefährdungsszenen, für Führungs- und Fachkräfte. Studien zu Folge hat jeder 7. bis 8. sexualisierte Gewalt erfahren oder erlebt.
Studien zu Folge hat jeder 7. bis 8. sexualisierte Gewalt erfahren oder erlebt.
Gesamtgesellschaftlich betrachtet ist die Gewaltprävention kein Set von Maßnahmen und Projekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sondern eine strategische Demokratisierung und Zivilisierung.
Günther Gugel 1949 . Pädagoge mit dem Schwerpunkt Gewaltprävention und Konfliktberatung . 2009
Step 1: Initiieren + einbeziehen | ||
Unterstützung des Trägers | ||
Gesamtbeschluss des Teams | ||
Gesamtelternvertretung | ||
Finanzierungsrahmen | ||
Step 2: Analysieren | ||
Kinderschutzordner sichten | ||
Tagesablaufstruktur überprüfen | ||
Regeln auf Tauglichkeit prüfen | ||
Arbeitsansätze erfassen | ||
Step 3: Ziele definieren | ||
Kinderrechte | ||
Literaturrecherche | ||
Fortbildung + Fachberatung | ||
Fragebögen für Eltern + Schüler | ||
Step 4: Koordinieren | ||
Beschlüsse verwirklichen | ||
Qualifizierungsmaßnahmen | ||
Öffentlichkeitsarbeit | ||
Workshops Verantwortlicher | ||
Step 5: Eltern informieren | ||
Gesamtelternvertretung | ||
Veränderungen bekanntmachen | ||
Schutzkonzept vorstellen | ||
Schutzkonzept veröffentlichen | ||
Step 6: Evaluieren | ||
Schutzkonzept auswerten | ||
Schutzkonzept verändern | ||
Schutzkonzept überarbeiten | ||
Schutzkonzept aktualisieren | ||
1. Einleitung | |
1.1. Personengruppen |
§ | 1 | Abs. 3.3 | SGB VIII |
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen |
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§ | 8 | a | SGB VIII | Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung | ||
§ | 35 | a | SBG VIII |
Eingliederungshilfe mit oder drohender seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen |
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§ | 36 | SGB VIII | Mitplanung bei Hilfeplanung | |||
§ | 41 | SGB VIII | Hilfe für junge Volljährige | |||
§ | 42 | SGB VIII | Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen | |||
§ | 45 | Abs. 3.1 | SGB VIII | Betriebserlaubnis als Träger erlangen | ||
§ | 47 | Abs. 2 | SGB VIII |
Träger informiert umgehend die Aufsichtsbehörde, wenn das Wohl eines/mehrerer Kindes beeinträchtigt ist |
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§ | 65 | SGB VIII | Besonderer Vertrauensschutz in der erzieherischen und persönlichen Hilfe | |||
§ | 79 | a | SGB VIII | Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern | ||
1.2. Leitbild |
Welche ethischen Werte werden strukturell umgesetzt?
2. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärung | |
2.1. Erarbeitungsprozess |
2.2. Leitlinien |
Welche ethischen und fachlichen Verhaltensweisen sind von Mitarbeitenden erwünscht und welche werden abgelehnt?
2.3. Selbstverpflichtungserklärung |
Welche Folgen hat das, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird?
Sexueller |
Missbrauch in familiären . familienanalogen . institutionellen Systemen |
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§ 174 bis 184 StGB |
sexuelle Selbstbestimmung |
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§ 323c StGB |
Unterlassene Hilfeleistung |
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Augen-/Ohrenzeuge bei sexualisierter Gewalt in der digitalen oder realen Welt !!! |
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> Bei Verdacht von sexuell misshandelnden Mitarbeitenden, auch digital, ist umgehend die Leitung und die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren. |
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> Bei dem Verdacht von sexuell misshandelnden Erziehungsberechtigten, die massiven Druck auf das Kind ausüben könnten oder es zu einer es zu einer eskalierenden Gefährdung kommen könnte, ist die Leitung, sowie eine Fachberatungsstelle zu kontaktieren. |
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Gibt es eine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch?
Nein, mit Ausnahme der Strafverfolgungsbehörden.
Jede/r ist verpflichtet - Ärzt:innen, Erzieherinnen, Erziehungsberechtigte, Lehrer:innen, Sozialpädagog:innen, Therapeut:innen, müssen bei Unglücksfällen, auch bei Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung, wenn diese mit erheblicher Gefahr für die Betroffenen verbunden ist, die erforderliche, mögliche und zumutbare Hilfe zu leisten gemäß § 323c StGB. Diese Schutzpflicht umfasst keine Verpflichtung zur Strafanzeige gegen Täter:innen.
Vernachlässigung | + körperliche Gewalt in familiären, familienanalogen, sowie institutionellen Systemen | ||
§ 223 StGB |
Körperliche Gewalt |
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> Ohrfeigen . Kneifen . Kopfnüsse . u.v.m., sind strafrelevant !!! |
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§ 225 StGB |
Misshandlung von Schutzbefohlenen |
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> Nahrungsmittelentzug . gewaltsame Nahrungsaufnahme ist strafrelevant !!! |
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§ 323c StGB |
Unterlassene Hilfeleistung |
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3. Fortbildung | |
Haben alle Behörden, Träger, Unternehmen und Vereine aus Bildung . Business . Sport, ihren Wissensstand zu sexualisierter Gewalt auf den neuesten Stand aktualisiert?
4. Personalverantwortung | |
Wie verläuft ein kinderschutzsensibles Vorstellungsgespräch?
Was sind präventive Teamsitzungen?
4.2. Teamsitzungen . Kollegiale Beratung . Supervision |
Verhaltenskodex für Mitarbeitende | ||
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5. Partizipation von Kindern und Jugendlichen | |
6. Prävention | |
Welche Präventionsangebote gibt es für Fachkräfte?
Welche Präventionsangebote gibt es für Kinder und Jugendliche?
Welche Präventionsangebote gibt es für Eltern und Erziehungsberechtigte?
Verhaltenskodex zur Weiterentwicklung | ||
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6.1. Präventionsangebote für Fachkräfte |
1. Primäre Prävention | ||
Zu sozialen Umgängen befähigen | ||
und stärken um Konflikte | ||
Übergriffe zu vermeiden. | ||
Ebenen der Gewaltprävention | ||
2. Sekundäre Prävention | ||
Anti-Aggressions-Therapie | ||
Anti-Gewalt-Training | ||
Sozialkompetenz-Training | ||
Verhaltenstherapie | ||
3. Tertiäre Prävention | ||
Resozialisierung | ||
Täter-Opfer-Ausgleich | ||
Soziale Trainingskurse | ||
Ambulante Angebote | ||
6.2. Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche |
Verhaltenskodex zu Präventionsmaßnahmen in außer- und innerstrukturellen Systemen | ||
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6.2.1. Vermittlung von Kinderrechten |
6.2.2. Medienpädagogisches Konzept |
6.2.3. Sexualpädagogisches Konzept |
6.3. Präventionsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte |
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7. Beschwerdeverfahren | |
Wer ist für inner- und außerstrukturelle allgemeiner Beschwerden zuständig?
Verhaltenskodex bei Beschwerden | ||
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Werden Sie los, was Sie nicht loslässt:
8. Notfallplan | |
8.1. Interventionsplan bei Kindeswohlgefährdung |
Informationswand im Kollegiumsraum, nicht sichtbar für Kinder und Jugendliche:
8.2. Rehabilitationskonzept |
8.3. Evaluation |
9. Kooperation mit Fachleuten | |
Wendt Training für Gewaltprävention & Krisenintervention