In einem Verhaltenskodex werden die Werte einer Institution oder eines Unternehmens, mit seinen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen benannt, was heute in unserer kommunikativen Welt für alle am Arbeitsprozess Beteiligten zu sensibilisieren ist. Das generelle Verhalten, eine Aufdeckung durch zeitlich unabhängige Kontrollen, die Korruptions-, Präventions- und Interventionsmaßnahmen, werden von einer Institutsleitung oder einem Geschäftsinhaber initiiert und vorgelebt. Verbindliche Leitlinien für Manager und Führungskräfte, Lehrkräfte und Fachkräfte, Berater und Therapeuten, Facility Manager und Mitarbeitende des Caterings, Praktikanten und Schulhelfer, Lieferanten und Kunden, Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinderund Jugendliche, erfassen den Schutz vor kriminellen Handlungen, Rechtsbrüchen und unethischem Verhalten in Institutionen und Unternehmen, die von allen Arbeitnehmern und ehrenamtlich Mitarbeitenden unterschrieben werden.
STEP 1
Definition
Welche ethischen Werte | ||
werden strukturell | ||
umgesetzt? | ||
Hinweise: | ||
Antirassismus-Konvention | ||
Kinderrechtskonventionen | ||
OECD Leitlinien | ||
STEP 2
Priorität
Welche Regelungen | ||
und Normen | ||
sind für Sie am | ||
Wichtigsten? | ||
Hinweise: | ||
Welche Folgen hat das, | ||
wenn jemand gegen diese | ||
Regeln handelt? | ||
Diskriminierungen . Nachstellung . Pornografie und sexualisierte Missbrauchsabbildungen sind rechtsrelevant.
Wir veröffentlichen kein Bildmaterial
Fotografieren | |
Es werden keine Fotos mit privaten Fotoapparaten, Smartphones oder Tablets angefertigt. Die Erziehungsberechtigten sind durch die von ihnen zu unterzeichnende Fotoerlaubnis über deren Verwendungszwecke informiert. |
Wir haben keine Spiele und Videos, FSK 18, mit gewalttätigen und rassistischen Inhalten
Wir begegnen uns mit Respekt und bewahren die Privatsphäre anderer
Privatsphäre | |
Berichtet werden aus dem Privatleben der Mitarbeitenden ausschließlich entwicklungsfördernde Erfahrungen und keine beruflichen und privaten Probleme vor den Kindern erörtert. |
Wir sprechen uns mit richtigem Namen an
Sprache und Kommunikation | |
Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche sprechen ihre Mitmenschen respektvoll, sowie achtsam und nicht auf ihr Aussehen an. Keine/r kommentiert die Äußerlichkeiten oder den Körper anderer. Anzügliche oder abfällige verbale und nonverbale Kommentare werden unterlassen. |
Wir nutzen keinen Zielkonflikt aus
Zielstruktur | |
Sanktionen von Mitarbeitende gegenüber Kindern und Jugendlichen müssen in einer Konfliktsituation angemessen und nie bloßstellend vor anderen sein, auch nicht von Kindern und Jugendlichen, das ist verboten. Werden Grenzüberschreitungen von Betroffenen benannt, haben Mitarbeitende für eine inner- und außerstrukturelle Beschwerde ein offenes Ohr. Mitarbeitende reflektieren ihr Verhalten und wahren ihr professionelles Handeln. |
Sexuelle Kontakte zwischen Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen sind rechtsrelevant.
Wir nehmen jedes verbale und nonverbale STOPP-Signal ernst
Grenzen | |
Mitarbeitende sind dafür verantwortlich, eine klare Definition im Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander bei Konflikten und distanzlosem sexualisiertem Verhalten einzuhalten. |
Wir kleiden uns nach unserem Geschmack
Aufklärung | |
Stellen Kinder Fragen, werden diese altersentsprechend beantwortet, auch wenn Kinder noch nicht die gesellschaftlichen Tabus, Normen und Regeln kennen, das ganz besondere der Intimität der Sexualität und unterscheiden noch nicht zwischen Körperlichkeit und Sexualität, die Erziehungsberechtigten werden hierzu informiert. Kinder gehen gemeinsam auf die Toilette, bemerken Unterschiede und verlieben sich - eine ernsthafte Angelegenheit, auch wenn sich die Form der Beziehung verändert, das Gefühl des Verliebtsein verändert sich nicht. Kinder haben Liebeskummer und Höhenflüge und kennen Eifersucht. | |
Kinder und Jugendliche werden unterrichtsbezogen zur Sexualität und geschlechtlicher Vielfalt LSBTIQ aufgeklärt. Jugendliche entscheiden selbst, ob, wie und mit wem sie über Sexualität reden. Schimpfwörter wie > lesbisch < und > schwul < werden nicht als Schimpfwörter von Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen missbraucht und sind verboten. 27.09.2021 §§ 1 . 2 . 12 . 12 Abs. 7 SchulG |
Doktorspiele | |
Das Spiel wird zugelassen, an einem geschützten Ort eines Gruppenraumes. Mitarbeitende nehmen nicht teil, diese beobachten unauffällig die Spielhandlungen der möglichst gleichaltrigen Kinder und greifen bei dynamisiertem Machtstreben und drohender Verletzungsgefahr durch Gegenstände ein. Kommt ein Kind in diese Entwicklungsphase, werden die Erziehungsberechtigten hierüber informiert, um einen offenen und natürlichen Umgang mit diesem Thema für das Kind zu gewährleisten. |
Wir fragen nach, bevor wir jemanden berühren
Berührungen | |
Das Berühren beim Anziehen, Hochheben auf einen und Trösten von Kindern ist selbstverständlich, wenn diese es verbal oder nonverbal äußern. Mitarbeitende umarmen keine Kinder um eigene Bedürfnisse von Nähe zu befriedigen. | |
Vor Berührungen, auch bei einer Umarmung, fragen Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende nach. Versehentliche Berührungen werden thematisiert und entschuldigt. Untersagt sind Berührungen zwischen Mitarbeitenden, Kindern und Jugendlichen, es sei denn, der Schutz und die Sicherheit eines Kindes oder Jugendlichen ist in Gefahr. Anschließend wird die Selbstgefährdung im Team und mit den Erziehungsberechtigten thematisiert. |
Mittagsruhe | |
In der Regel ist nur eine Mitarbeitende im Raum und kann jederzeit spontan und zu unüberprüfbaren Zeiten, durch andere Mitarbeitende überprüft werden. Ein Kind wird nur am Kopf, Bauch, Rücken oder an der Hand berührt und nicht gestreichelt, und auch nur dann, wenn es dieses verbal oder nonverbal äußert oder zur Beruhigung dient. |
Einzelbetreuung | |
Betreuen Mitarbeitende ein Kind oder einen Jugendlichen einzeln, obliegt der Leitung die Kontrolle, das die Verhaltensregeln eingehalten werden. |
Fiebermessen | |
Fieber wird bei einem Kind, im Beisein einer zweiten Person, über ein Stirnthermometer gemessen. |
Küssen von Kindern | |
Ist für Mitarbeitende untersagt. Ließ sich ein spontaner Kuss durch ein Kind nicht vermeiden, muss klar erkennbar sein, dass der Kuss ausschließlich vom Kind ausgegangen ist. |
Medikamentengaben | |
Benötigen Kinder ärztlich verordnete Medikamente, füllen die Erziehungsberechtigten das Medikamentenblatt anhand eines aktuellen ärztlichen Attestes aus. Bedarfsmedikationen die rektal, u.a. bei Epilepsie, sind in Anwesenheit einer zweiten Person zu verabreichen. |
Sitzen auf dem Schoß | |
Kinder können auf den Schoß genommen werden, wenn diese es beim Trösten äußern oder zeigen. Spiele auf dem Schoß, wie >> Hoppe-Hoppe-Reiter << sind zu meiden. |
Wir führen die Pflege, wenn möglich > gleichgeschlechtlich < durch
Toilettengang | |
Ein Kind wird nur begleitet, wenn es Unterstützung benötigt, was vorab mit den Erziehungsberechtigten besprochen wird. |
Wickeln | |
Wickelt ein/e Mitarbeitende ein Kind, bleibt die Tür zum Pflegeraum geöffnet und informiert zuvor eine/n Mitarbeitenden. Das Reinigen und Eincremen im Intimbereich gehört zum Wickeln, wenn es nötig ist. Die weiblichen und männlichen Geschlechtsteile werden anatomisch von Mitarbeitenden, auch während des Wickelns benannt. |
Wir teilen keine Süßigkeiten aus oder machen private Geschenke
Wir führen keine Gespräche bei geschlossener Tür
Früh-/Spätdienst | |
Leisten Mitarbeitende den Dienst allein, bleiben die Türen des Gruppenraumes geöffnet, die Erziehungsberechtigten und die Leitung sind informiert. |
Wir zeigen uns nicht unbekleidet
Planschen . Baden . Schwimmen . Sport | |
Muss sich ein Kind in der Öffentlich Umziehen oder in Ausnahmefällen Duschen, ist nach Absprache eine zweite Person anwesend. | |
Kinder und Jugendliche entscheiden, von wem sie unterstützende Hilfe haben wollen, sollte eine Berührung nicht abwendbar gewesen sein, muss diese anschließend angesprochen werden und entschuldigt werden. Disziplinarische Übungen beim Sport und beim Schwimmen sind untersagt. Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende nutzen getrennte Umkleiden. Das Betreten der Umkleide wird vorher verbal angekündigt, es wird angeklopft und abgewartet bis die Umkleide betreten wird. |
Wir kontaktieren nicht über Facebook, Instergram und Whatsapp
Schulbelange | |
Schulische Belange werden nur im Kontext Schule besprochen, auch nicht über soziale Medien, mit Ausnahme über den Klassenchat über die datenschutzkonforme Schulplattform. |
Wir treffen uns nicht privat mit Schüler:innen
STEP 3
Umsetzung
Der Verhaltenskodex | ||
> Code of Conduct < | ||
wird schriftlich | ||
festgehalten. | ||
Hinweise: | ||
Welche Folgen hat das, | ||
wenn jemand gegen diese | ||
Regeln handelt? | ||
Verhaltenskodex im Arbeitsrecht | ||
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§§ 23 ArbZG . 26 ArbSchG . 42 StGB | ||
Verhaltenskodex gegen Bestechung | ||
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§ 299 StGB | ||
Verhaltenskodex bei Betriebsgeheimnissen | ||
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§§ 203, 204 StGB . 5 BDSG . 626 BGB . 13 S. 2 Nr. 6 BBiG | ||
Verhaltenskodex für Lieferanten | ||
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Rechtlich relevanter Hinweis: Lieferanten können Mittäter:innen von Delikten sein, indem diese höhere Summen an die Einkäufer:in bezahlen, als die Ware Wert ist und lassen sich die Differenz direkt auszahlen. Was in Umbuchungen oder Fehlbuchungen bei der Konto-/Kassenführung vertuscht wird. | ||
§§ 263 . 266 StGB | ||
Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen | ||
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§ 87 Abs.1 BetrVG | ||
§ 176 StGB Sexueller Missbrauch an Kindern |
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(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wer | ||
1. sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt. 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt. 3. ein Kind für eine Tat nach Nr. 1 oder Nr. 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht. |
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(2) In Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus. | ||
§ 182 StGB Sexueller Missbrauch an Jugendlichen |
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(1) Wer eine Person unter 18 Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage | ||
1. sexuelle Handlungen ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. |
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wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | ||
(2) Ebenso wird eine Person über 18 Jahren bestraft, die eine Person und 18 Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen lässt. | ||
(3) Eine Person über 21 Jahre, die eine Person unter 16 Jahren, dazu missbraucht, dass sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. |
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(4) Der Versuch ist strafbar. | ||
(5) In den Fällen von Absatz 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörden wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. | ||
(6) In den Fällen von der Absätze von 1 bis 3 kann das Gericht von diesen Vorschriften absehen, wenn der Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist. | ||
STEP 4
Zugänglichkeit
Allen muss der | ||
Verhaltenskodex | ||
> Code of Conduct < | ||
zugänglich sein. | ||
Hinweise: | ||
Meetings für und mit | ||
allen Mitarbeitenden zur | ||
Sensibilisierung, | ||
sowie für offene Fragen. | ||
Sind die Elternvertretungen informiert?
STEP 5
Verantwortlichkeit
Gehen Sie mit | ||
gutem Beispiel und allen | ||
Führungskräften voran | ||
Hinweise: | ||
Integrieren Sie Essenziell | ||
Ihre strukturellen | ||
Grundsätze in den Alltag. | ||
Eine Selbstverpflichtungserklärung wird mit jedem neuen Arbeitsvertrag ausgehändigt.
S E L B S T V E R P F L I C H T U N G S E R K L Ä R U N G
Gesellschafter . Träger: .........................................................................................
Geschäftsführer . Inhaber:.....................................................................................
Name . Vorname:....................................................................................................
Straße . Hausnummer:...........................................................................................
Postleitzahl . Ort:....................................................................................................
Telefon . Telefax:....................................................................................................
Email . Website:......................................................................................................
1. Ich trage dafür Sorge, dass das Leitbild, die Regeln und Werte von mir eingehalten und praktiziert werden.
2. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit achten, keine Form von Gewalt sei es in digitaler, körperlicher, psychischer, seelischer, sexueller oder sonstiger Art, ausüben.
3. Ich werde die Individualität jedes Menschen achten und seine persönliche Entwicklung und Einbindung in die Gesellschaft unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seiner Religion und seiner sexuellen Orientierung.
4. Ich alle innerstrukturellen und außerstrukturellen Angebote, stets nach dem Entwicklungsstand und dem Geschlecht mir anvertrauten Menschen gestalten.
5. Ich fördere die Entwicklung, der mir anvertrauten Menschen zu eigen- und mitbestimmenden, sowie selbstbewussten Persönlichkeiten.
6. Ich lehne Form von Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit, Homophobie, Menschenfeindlichkeit und Rassismus ab.
7. Ich vertrete die Grundsätze religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit.
8. Ich gewährleiste bei inner- und außerstrukturellen Angeboten und Aktivitäten, den mir anvertrauten Menschen zwischenmenschliche Regeln, sowie ihre Selbst- und Mitbestimmungsrechte zu vermitteln.
9. Ich nehme eine positive und aktive Funktion bei der Prävention von digitaler, leistungsmanipulierender physischer, psychischer, seelischer und sexueller Gewalt ein.
10. Ich verpflichte mich, bei Verdacht und Kenntnisnahme von physischer, psychischer und sexueller Gewalt gegenüber Menschen, die in meinem Berufsfeld Arbeiten, Lernen und Leben, die Leitung oder die nächst höhere führende Instanz zu informieren.
11. Ich verpflichte mich, mit allen mit anvertrauten persönlichen Informationen sensibel und datenschutzkonform umzugehen und wenn nicht aus zwingend notwendigen und risikoentschärfenden Gründen, für mich zu behalten.
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Ort . Datum . Unterschrift des/der Mitarbeiter:in
Was ist eine Selbstverpflichtung? | ||
Eine freiwillige nicht rechtlich bindende Selbsterklärung, ist eine einseitige Erklärung von Organisationen, Institutionen, Unternehmen oder Personen, mit denen sich diese verpflichten, bestimmte Regeln oder Forderungen einzuhalten. | ||
Was verdeutlicht eine Selbsterklärung? | ||
Dieses sicherungsrelevante und transparente Instrument spiegelt seine sensiblen innerstrukturellen Themen für eine präventive Nachhaltigkeit, schützt Kinder und Jugendliche vor Machtmissbrauch in den Sozialdisziplinen, sowie Mitarbeitende vor falschen Verdächtigungen. |
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STEP 6
Aktualisierung
Gehen Sie mit | ||
gutem Beispiel und allen | ||
Führungskräften voran. | ||
Hinweise: | ||
Aktualisieren oder | ||
entnehmen Sie etwas, | ||
wenn sich etwas | ||
verändert. | ||
Die Erstellung eines Code of Conducts organisiert ein zwischenmenschliches Miteinander am Arbeitsplatz und transportiert die ethischen Werte und Grundsätze an Kinder und Jugendliche, Fachkräfte und Erziehungsberechtigte, Geschäftspartner und Kunden.
Informatives zur Ausarbeitung und Erstellung eines Verhaltenskodex:
WTGK Trainingsinstitut für Gewaltprävention & Krisenintervention